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Visaunterstützung

Um ein russisches touristisches Einreisevisum zu erhalten, sollten bei der Konsularabteilung der Botschaft der Russischen Föderation folgende Unterlagen eingereicht werden:

  • ausgefülltes Antragsformular (für jede Person), bei einem Touristenvisum ist im Feld „Zweck der Reise“ „Tourismus“ anzugeben;
  • gültiger Reisepass (Pass muss noch mindestens 6 Monate nach dem voraussichtlichen Datum der Ausreise aus Russland gültig sein);
  • ein mattes schwarz-weißes Passbild 3,5х4,5 (drei Fotos für Visa die in loser Form zum Hineinlegen ausgestellt werden) Dokumente einer bevollmächtigten russischen Organisation (Visumsunterstützung), einschließlich:
  • Reisebestätigung eines russischen Reiseveranstalters;
  • Reisevoucher.


Wichtige Informationen: Die Konsularische Gebühr für das Visum ist bei der Konsularabteilung der Botschaft der Russischen Föderation im Ausstellungsland zu zahlen; die Gebühr unterscheidet sich je nach Land und Bearbeitungszeit des Visums. Das russische Touristenvisum ist ein Dokument in Passgröße, welches in diesen eingeklebt bzw. hineingelegt wird. Es enthält Informationen über die Einreise- und Ausreisedaten, die Passnummer, Angaben über mitreisende Kinder und die Visumskategorie. Das Visum ist eine Genehmigung zur Einreise und Ausreise. Der Verlust des Visums oder das Verlassen des Landes nach Ablauf der Gültigkeitsdauer des Visums kann Schwierigkeiten bei der Passkontrolle verursachen.

Entsprechend der russischen Gesetzgebung muss ein ausländischer Bürger, der in einem Hotel auf russischem Territorium wohnt, innerhalb von 24 Stunden beim Migrationsamt registriert werden. Bei Ankunft im Hotel muss der Reisepass, das gültige Visum und die Migrationskarte (wird vom Gast im Flugzeug/Zug oder bei der Grenzabfertigung ausgefüllt) vorgelegt werden. Auf Grundlage dieser Dokumente wird vom Hotel das Extraformular „Benachrichtigung über die Ankunft eines ausländischen Bürgers am Aufenthaltsort“ ausgefüllt und die gesamte Prozedur der Migrationsregistrierung ohne weitere Beteiligung des Gastes durchgeführt. Als Bestätigung der Migrationsregistrierung gilt der vom Migrationsamt gemachte Vermerk des auf dem abreißbaren Teil des Anmeldeformulars. Das Hotel ist verpflichtet, den abreißbaren Teil des Anmeldeformulars mit dem Vermerk des Migrationsamtes (oder seine Kopie) dem Gast innerhalb von 24 Stunden nach seiner Ankunft im Hotel auszuhändigen. Bei der Abreise muss dieser Teil der Benachrichtigung unbedingt den Mitarbeitern der Rezeption ausgehändigt werden.

Die GmbH „Septima“ empfiehlt jedem ausländischen Bürger, eine eigene Kopie vom abreißbaren Teil des Anmeldeformulars zu machen und diese unbedingt bis zur Ausreise aus Russland bei sich zu führen.

Die Verlängerung der Gültigkeitsdauer eines touristischen Visums ist nur unter Umständen Höherer Gewalt sowie in den folgenden Fällen möglich:

- Transportunfähigkeit des Gastes, welche auf einem vorgeschriebenen Formblatt durch eine medizinische Einrichtung festgestellt worden ist;

- wenn es für den Gast aufgrund von Verspätungen oder Annullierungen von Zügen/Flügen keine Möglichkeit gibt, innerhalb der festgesetzten Frist das Hoheitsgebiet der Russischen Föderation zu verlassen. 

Mit dem komplizierten Verfahren für die Verlängerung eines touristischen Visums darf sich nur die Reisegesellschaft beschäftigen, die Ihnen die Visumsunterstützung gewährt hat.

Wichtige Informationen: Visumsunterstützung für das Erhalten des touristischen Einreisevisums beim Russischen Konsulat kann eine entsprechend bevollmächtigte russische Organisation gewähren. Die GmbH „Septima“ ist offiziell beim Außenministerium der Russischen Föderation als juristische Person akkreditiert und berechtigt, Visumsunterstützung für ausländische Staatsangehörige zu leisten. Wir übernehmen die Ausstellung einer Einladung (und zwar: Empfangsbestätigung für ausländische Touristen und touristischer Voucher), die für den Antrag auf das russische touristische Einreisevisum beim Konsulat der Russischen Föderation erforderlich ist.

Die Visumsunterstützung wird ausschließlich unter der Bedingung der Unterbringung der Gäste in einem Hotel, das die Prozedur der Migrationsregistrierung der ausländischen Bürger durchführt, erteilt.

Die Visumsunterstützung wird für die Zeit in Übereinstimmung mit dem Aufenthaltsprogramm der Gäste in Russland erteilt, aber nicht länger als für die Aufenthaltszeit in Hotels und die Transferzeiten mit Verkehrsmitteln auf dem Territorium der RF, die durch die entsprechenden Reisedokumente bestätigt werden müssen.

Die Visumsunterstützung steht unter dem Vorbehalt einer 100%-Anzahlung für die gesamte Unterbringungszeit in einem in Russland gebuchten Hotel und in der Übereinstimmung mit dem Programm. Falls, im an die GmbH „Nocturne“ gerichteten Antrag in der Liste der Dienstleistungen die Hotelbuchung fehlt, wird die Visumsunterstützung nicht erteilt.

Für die Erteilung der Visumsunterstützung zum Erhalt eines touristischen Einreisevisums müssen der GmbH „Septima“ folgende Informationen übermittelt werden:

-       Reiseroute (Liste der zu besuchenden Städte); Namen der Hotels in jeder Stadt;

-       jeweilige Aufenthaltsdauer;

-       deutliche (gut lesbare) Kopie des Reisepasses;

-       Zahlungsgarantie für die bestellten Leistungen.

Für die Bürger der Länder des Schengener Abkommens, Grossbrittaniens und Japans besteht die Möglichkeit, ein kurzfristiges Visum (72 Stunden-Aufenthalt) an Grenzübergaengen Mamonowo, Bagrationowsk und am Flughafen zu bekommen. Dafür ist folgendes erforderlich: Beantragung bei „Septima“ spätestens vor 10 Arbeitstage bis Anreise, Zusendung der Reisepasskopie und Personalien. Solches Visum wird an der Grenze in den Reisepass eingeklebt. Zur Ausstellung des Visums muss am Grenzübergang ein Passfoto (3,5 x 4,5) abgegeben werden.

Die GmbH „Septima“ behält sich das Recht vor, die Erteilung der Visumsunterstützung abzulehnen, ohne Gründe dafür zu nennen.


Für zusätzliche Informationen können Sie sich an unsere Büros wenden.

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